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Blitzschutz
Eine Blitzschutzanlage schützt!!
Wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden vergehen, ist das Gewitter bereits nah!
Blitze treffen unerwartet auf - in der Schweiz rund 200'000 Mal im Jahr
Flasch ist:
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dass hohe Türme, Bäume, elektrische Leitungen oder ein nahes Gewässer schutz bieten.
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dass Blitzableiter Blitze anziehen.
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dass ein Blitz nicht zweimal am gleichen Ort einschlägt.
Richtig ist:
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Blitze schlagen auch neben Türmen, Bäumen, Hochspannungsleitungen und in Gewässernähe ein.
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Blitzableiter ziehen den Blitz nicht an; sie leiten ihn ab.
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Blitze sind unberechenbar; sie können durchaus mehrmals am gleichen Ort einschlagen.
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Blitzschutzanlagen verhindern keine Einschläge, schützen jedoch das Gebäude vor grösseren Schäden.
Wir Beraten Sie gerne
Eine Blitzschutzanlage kostet ca. 1 bis 1,5% des Gebäudeversicherungswertes
Für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen ( ohne behördliche Auflage ) leistet die GVA aus dem Feuershutzfond einen Beitrag von 30% ( Kt. St.Gallen ) zu den Erstellungskosten.
Wie kommen Sie zu einer Blitzschutzanlage?
Wir erstellen Blitzschutzanlagen, die Ihr Haus wirksam gegen einen Blitzschlag schützen.
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